Unsere Tätigkeit
umfasst sowohl die Veranstaltung von eigenen Reisen (grundsätzlich ohne
Beförderungsleistungen von und zum Urlaubsort, insofern keine
Pauschalreisen) als auch die Vermittlung von Pauschalreisen und von
Beförderungsleistungen als Fremdleistungen. Soweit wir nur als Verkäufer
bzw. Vermittler (siehe Hinweis in unserem Angebot bzw. unserer
Bestätigung) tätig sind, gelten hierfür die jeweiligen Geschäfts- und
Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters bzw.
Leistungsträgers und wir übernehmen für etwaige Mängel in der Ausführung
keinerlei Haftung; auch sind jegliche Ansprüche und Mitteilungen gemäß
deren Bedingungen direkt vorzunehmen.
Für unsere eigenen
Reisen gelten die Bestimmungen des BGB, insbesondere §651 BGB, und
folgende ergänzende Bestimmungen als vereinbart:
1. ABSCHLUSS DES
REISEVERTRAGES
Mit der Anmeldung beauftragt der Kunde - nachfolgend Reisender genannt -
die von ihm ausgewählte Firma REBA TOURISTIK, 73054 Eislingen -
nachfolgend uns genannt – mit der Vermittlung von Reiseleistungen bzw.
dem Abschluss eines Reisevertrages. Die Anmeldung kann schriftlich,
fernschriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende gemäß seiner
ausdrücklichen und gesonderten Erklärung wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Reisende innerhalb der Bindungsfrist seine Annahme erklärt.
2. ZAHLUNG
Mit der Anmeldung wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines eine
Anzahlung in Höhe des in der Bestätigung genannten Betrages (in der Regel
zwischen 10% und 40% je nach Reisezuschnitt) fällig, die Restzahlung ist
spätestens 35 Tage vor Reiseantritt zu leisten, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wird. Grundsätzlich ist die Zahlung spätestens bei
Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines zu leisten.
Entstehende Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Reisende.
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Reisebestätigung von uns sowie aus den Angaben der jeweiligen
Leistungsträger. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor , Änderungen
dieser Angaben vor Vertragsschluss zu erklären und informieren den
Reisenden selbstverständlich vor Buchung darüber. Für Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistung ändern, werden wir in jedem Fall
eine entsprechend geänderte Reisebestätigung ausstellen.
4. RÜCKTRITT DES
REISENDEN
Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die gebuchte
Reise nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für unsere
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dieser kann sich bis zum
vollen Reisepreis belaufen. Eine Erstattung - auch von nicht in Anspruch genommenen
Teilleistungen - erfolgt nur insoweit, als auch wir von den
Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet
erhalten. Wir können den Ersatzanspruch auch in Abhängigkeit zur Nähe des
Reiseantritts prozentual pauschalieren:
Bis 45. Tag vor Reiseantritt -
20 % pro Person bis 30. Tag vor
Reiseantritt - 40 % pro Person
Bis 15. Tag vor Reiseantritt -
65 % pro Person bis 2. Tag vor
Reiseantritt - 80 % pro Person
Ab 1 Tag vor Reiseantritt -
90 % pro Person
Der Reisende hat das Recht, uns nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein
wesentlich geringerer Schaden als unsere Pauschale entstanden ist.
Umbuchungswünsche des Reisenden nach Ablauf der Fristen können - sofern
sie überhaupt noch durchführbar sind - nur gegen zusätzliche Berechnung
der Rücktrittskosten zu obigen Bedingungen – mindestens jedoch 35,- €
Kostenpauschale - berücksichtigt werden.
5. RÜCKTRITT DURCH UNS
Wir können den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich so
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist.
In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns
jedoch den Wert bzw. Gutschriften anderer Leistungsträger anrechnen
lassen.
7. HAFTUNG VON UNS
Die vertragliche Haftung von uns ist beschränkt auf den dreifachen
Reisepreis, soweit der Schaden des Reisenden kein Personenschaden ist und
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Wir
haften nicht für Reisemängel der gebuchten Leistungsträger bzw. für
Schäden aus Leistungen, die wir vermittelt oder auf Kundenwunsch speziell
gebucht haben; jedoch sind wir verpflichtet, dem Reisenden bei der
Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber Leistungsträgern behilflich zu
sein.
8. SONSTIGE
BESTIMMUNGEN, VERJÄHRUNG
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles
ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen, Schäden zu
vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sind jegliche
Beanstandungen unverzüglich den in den Reiseunterlagen benannten
Servicestellen oder gesondert Benannten anzuzeigen. Wir empfehlen,
Beanstandungen auch an uns
zu melden, sofern der Leistungsträger den Mangel nicht sofort auf einfache
Aufforderung beseitigt hat. Unterlässt der Reisende die unverzügliche
Mängelanzeige, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ansprüche des Reisenden
nach §651c bis §651f BGB verjähren ein Jahr nach Reiseende. Ansprüche des
Reisenden aus unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Beendigung
der Reise.
Dem Reisenden wird im
eigenen Interesse dringend geraten, eine Reiseversicherung für Unfälle,
Reisegepäck, Reiserücktritt sowie eine Auslandskrankenversicherung
abzuschließen. Für die rechtzeitige Erteilung von Dokumenten etc. sowie
Einhaltung von etwaigen Gesundheits-vorschriften trägt allein der Reisende
die Verantwortung.
Stand 1.1.2006